Informationen für in den USA lebende Auslandsdeutsche

Nützliche Links

Personalausweise nun auch für im Ausland lebende Deutsche

Seit dem 1. Januar 2013 können nun auch im Ausland lebende Deutsche einen Personalausweis beantragen (siehe hier), und zwar in den USA bei demselben Generalkonsulat, wo man auch seinen normalen deutschen Reisepass beantragt. (Für ganz Kanada ist aber das Generalkonsulat Toronto zuständig.) Dies ist zwar weder zu grenzüberschreitenden Reisen in Nicht-EU-Ländern nützlich noch kostenlos; aber es hat auf lange Sicht einen Vorteil: Man kann die neuen E-Government- und anderen Dienste benutzen, wenn man die eID-Funktion aktiviert. (Hierzu benötigen Sie auch einen Chipkartenleser mit nPA-Unterstützung (ca. €50).)

Wahlen zum Bundestag und zum Europäischen Parlament

Im Ausland lebende deutsche Staatsangehörige, die in den letzten 25 Jahren ununterbrochen mindestens drei Monate in Deutschland gewohnt haben oder sonst glaubhaft machen können, dass sie mit den politischen Verhältnissen in Deutschland vertraut und von ihnen betroffen sind, können an den Wahlen zum Bundestag (zum nächsten Mal am 23. Februar 2025) und zum Europäischen Parlament (zum nächsten Mal im Sommer 2029) per Briefwahl teilnehmen. Mehr zum Thema Wahlen finden Sie beim Bundeswahlleiter.

Doppelte Staatsangehörigkeit Deutschland-USA

Seit dem 27. Juni 2024 entfällt die Notwendigkeit einer Beibehaltungsgenehmigung für die deutsche Staatsangehörigkeit beim Erwerb der amerikanischen durch Einbürgerung (siehe Informationsseite de deutschen Botschaft).

Bitte beachten: Wenn Sie die doppelte (deutsche und amerikanische) Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen Sie zur Ein- und Ausreise nach Deutschland nach dem Passgesetz §1(1) einen deutschen Reisepass (oder Personalausweis). Andernfalls begehen Sie nach Passgesetz §25(3)1 eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.


Verantwortlich/Prepared by Steffen Lempp (@math.wisc.edu">lemppmath.wisc.edu)